Wasserabrechnung

Messung

Der Wasserbeschaffungs­verband Kastorf stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Wasserzähler fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Damit eine einwandfreie Messung gewährleistet ist, werden die Wasserzähler turnusmäßig alle sechs Jahre von uns durch neue, vom Hersteller geeichte Zähler ersetzt.
Die Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Wasserzähler erfolgt ausschließlich durch den Wasserbeschaffungsverband Kastorf. Damit der Zähler auch im Hinblick auf eine Ablesung leicht zugänglich ist und bleibt, lassen Sie sich bereits bei der Planung und Herstellung Ihres Hausanschlusses durch unsere Mitarbeiter beraten.

Der Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos.

Nebenzähler

Für die Gartenbewässerung und die Viehhaltung können zur Nichtberücksichtigung dieser Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr Nebenzähler eingebaut werden. Sie müssen unmittelbar vor der Entnahmestelle fest in die Leitung eingebaut werden. Die Installation und Unterhaltung (u.a. Eichauswechselung) obliegt dem Kunden. Dem Wasserwerk sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich (siehe Service) die Zählernummer, Eichdatum und Einbaudatum bekanntzugeben. Formular zur Anmeldung eines Nebenzählers.

Dafür hat der Kunde zu sorgen

Die Tatsache, dass der Wasserzähler in Ihrem Hauswirtschaftsraum oder Keller Bestandteil der Hausanschlussleitung ist und sich somit im Eigentum des Wasserbeschaffungsverbandes Kastorf befindet, kann aus Unwissenheit schon mal zu einem kleinen, aber durchaus lösbaren Problem werden, das auf einfache Art und Weise vermieden werden könnte.

Schützen Sie daher den Wasserzähler vor Abwasser- und Schmutzeinwirkungen sowie vor Frost. Für Beschädigungen haftet in aller Regel der Kunde.

Vergewissern Sie sich bitte regelmäßig davon, ob die gemessene Wassermenge mit Ihren Verbrauchsgewohnheiten übereinstimmt. Auch Wasser, das durch Schäden hinter dem Wasserzählern der Kundenanlage ungenutzt abläuft, wird in der Abrechnung berücksichtigt!

Ablesung

Die Ablesung der Wasserzähler dient der Feststellung der gelieferten und in Rechnung zu stellenden Verbrauchsmenge und erfolgt regelmäßig im Herbst durch Selbstablesung des Eigentümers. Für die Selbstablesung wird dem Eigentümer eine Ablesekarte übersandt, auf der der Zählerstand eingetragen werden kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Zählerstand auch online mitzuteilen. Hierfür wählen Sie bitte den Menüpunkt der Startseite „Online ablesen„.

Eine Schätzung des Verbrauchs ist zulässig, wenn eine Selbstablesung des Eigentümers nicht vorliegt.

Eine Überprüfung des Zählerstandes durch Beauftragte des Wasserbeschaffungsverbandes ist möglich.

Abrechnung

Für die Abrechnung gilt der Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12. Die Abrechnung der abgelesenen Wassermenge und der Kosten für die Bereitstellung der Wasserversorgung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise und Tarife unter Berücksichtigung der geleisteten Abschläge. Die Rechnungen werden innerhalb des Versorgungsgebietes in der 1. Januarhälfte des Folgejahres von der Amtsverwaltung versandt.

Abschlagszahlungen

Der Wasserbeschaffungsverband Kastorf erhebt Abschläge zu folgenden Terminen: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Für die Höhe der Abschlagszahlungen ist regelmäßig der Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ausschlaggebend.

Bei Neuanschlüssen werden zunächst die Verbrauchsgewohnheiten eines 4-Personen-Haushalts zugrundegelegt, wenn nichts anderes ermittelt wird.

Mit der Abrechnung werden zu hohe Abschlagszahlungen unverzüglich erstattet.

Einzugsermächtigung

Liegt dem Wasserbeschaffungsverband Kastorf eine Einzugsermächtigung vor, brauchen Sie sich um die Zahlungen nicht zu bemühen. Die vierteljährlichen Abschläge sowie der sich aus der Rechnung ergebende Restbetrag werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Haben Sie aus der Abrechnung eine Erstattung zu erwarten, erfolgt ebenso termingerecht die Gutschrift auf Ihrem Konto.

Nutzen Sie deshalb bitte die beiderseitigen Vorteile einer Einzugsermächtigung. Vermeiden Sie unnötige Kosten durch evtl. verspätete Zahlungen und tragen Sie mit dazu bei, den Verwaltungsaufwand zugunsten aller Kunden zu reduzieren.

Sie können hier eine Einzugsermächtigung ausdrucken und uns ausgefüllt zusenden.