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Der Hausanschluss im Sinne der AVBWasserV

Die Hausanschlussleitung beginnt am Abzweiger der Hauptleitung in der Straße und endet an der Hauptabsperrvorrichtung hinter der Wasseruhr.

Plan für eine Hausanschlussleitung

Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Die nach der AVBWasserV geforderte leichte Zugänglichkeit und der Schutz vor Beschädigungen liegt auch in Ihrem Interesse, weil nur dann Schäden am Hausanschluss in möglichst kurzer Zeit behoben werden können. Weiterhin ist das Lagern von Materialien sowie Pflanzen von Bäumen in der Leitungstrasse untersagt.

Bitte beachten Sie diese Vorgaben, weil Sie ansonsten die Umlegungskosten bezahlen müssen und keinen Anspruch auf Schadensersatz bei jeglichen Sachschäden (z. B. durchfeuchtete Mauerwerke, Keller wegen defekter überbauter Leitungen) haben.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle sollte frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter leicht zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt den Hausanschluss?

Der Antrag auf Wasserversorgung für das geplante Bauvorhaben ist durch den Bauherrn zu stellen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Amt Berkenthin, das Ihnen gerne die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung zuschicken oder klicken Sie hier. Bei allen Fragen rund um den Hausanschluss steht Ihnen das Wasserwerk mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte bedenken Sie, dass die rechtzeitige Herstellung und Inbetriebnahme des Hausanschlusses für die Trinkwasserversorgung nicht nur vom Wasserbeschaffungsverband Kastorf abhängig ist, sondern auch von anderen Versorgungsunternehmen für Strom, Gas oder Fernwärme. Vermeiden Sie daher unnötigen Terminärger, indem Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich stellen.

Der Anschluss an die Versorgungsleitung des Wasserbeschaffungsverbandes Kastorf erfolgt auf der Grundlage der AVBWasserV und der ergänzenden Preise und Preisregelungen.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserbeschaffungsverbandes Kastorf und Ihrer Hausinstallation legen deren Mitarbeiter fest. Ihre Wünsche finden so weit wie möglich Berücksichtigung.

Was gehört alles zur Kundenanlage?

Die Kundenanlage umfasst alle Anlagenteile hinter dem Hausanschluss bis zur letzten Entnahmestelle mit Ausnahme des Wasserzählers, dessen Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung ausschließlich durch den Wasserbeschaffungsverband Kastorf erfolgt.

Kann die Kundenanlage in Eigenleistung erstellt werden?

Überwiegend nicht ! Der Rohrgraben für die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück darf in Eigenleistung hergestellt werden (Abnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Kastorf vorausgesetzt).

Die Erstellung einer Kundenanlage und wesentliche Änderungen dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen technischen Regeln durch Installationsunternehmen erfolgen.

Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

Ja – sofern der Bauwasseranschluss beantragt und verlegt worden ist.

Wann steht Wasser im ganzen Haus zu Verfügung?

Der Bauherr hat die Fertigstellung der angemeldeten Trinkwasseranlage telefonisch anzuzeigen. Nach Überprüfung der Hausinstallation erfolgt der Einbau des Wasserzählers durch den Wasserbeschaffungsverband Kastorf und Wasser steht jederzeit zur Verfügung.

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