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In Erschließungsgebieten, die vom Wasserbeschaffungsverband selbst erschlossen werden, ist ein Baukostenzuschuss für die örtlichen Verteilungsanlagen (in der Regel Hauptleitungen im Baugebiet) zu zahlen.

In Baugebieten mit Erschließungsträger ist der Aufwand zum Teil im Kaufpreis enthalten. Der als Baukostenzuschuss vom Anschlussnehmer zu übernehmende Anteil beträgt 70% der Kosten zur Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage.

Der Baukostenzuschuss des Anschlussnehmers für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage wird ermittelt aus einem Verhältnis der anrechenbaren Grundstücksfläche des Anschlussnehmers zur Summe der im Versorgungsgebiet der örtlichen Verteilungsanlage insgesamt anrechenbaren Grundstücksflächen.


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