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  1. Der Wasserbeschaffungsverband Kastorf erstellt die Hausanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zum Absperrventil hinter der Messeinrichtung auf dem anzuschließenden Grundstück. Der Anschlussnehmer hat folgende Kosten zu erstatten:
    1. Einen Pauschbetrag für den Aufwand zwischen Straßenmitte und Hauptabsperrvorrichtung mit einer Länge von bis zu 15 Metern bei einer Anschlussweite von 1 1/2 Zoll. Der Pauschbetrag beträgt
    2. für Neuanschlüsse, für die ein Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen nach § 9 AVBWasserV anfällt, 1.838,46 Euro netto (1.967,15 € Euro brutto inkl. 7 % MwSt.)
    3. für Neuanschlüsse für die Bereiche, die nicht unter Buchstabe a. erfasst werden, 2.542,99 Euro netto (2.721,00 Euro brutto inkl. 7 % MwSt.).
  2. Die Kostenerstattung für größere Anschlussweiten oder andere anzuschließende Grundstücke wird besonders vereinbart. Die Kostenerstattung für weitere Hausanschlüsse mit größeren Anschlussweiten sowie für Weideanschlüsse oder Hydranten wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
  3. Der Anschlussnehmer kann innerhalb eines Grundstücks Eigenleistungen in Form der Rohrgrabenherstellung erbringen. Wenn Nacharbeiten nicht erforderlich werden, wird die Eigenleistung mit 10,00 € netto je lfm. Rohrgraben vergütet.
  4. Für die Erstellung eines Anschlusses sind die oben genannten Beträge als Vorauszahlung zu leisten.
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