WBV Kastorf
WBV Kastorf
Versorgungsvertrag
Versorgungsvertrag
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Der Wasserbeschaffungsverband Kastorf schließt Versorgungsverträge nur mit den/dem Eigentümer(n) des anzuschließenden Grundstücks ab.
Die Abrechnung des gelieferten Trink- und Betriebswassers erfolgt nicht mit Mietern.
Um Missbrauch vorzubeugen, bitten wir Sie um Verständnis, dass Online-Anmeldungen/-Abmeldungen nur von Haus- bzw. Grundstückseigentümern akzeptiert werden. Bei Eigentümerwechsel ist darüber hinaus die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit online eine Einzugsermächtigung auszufüllen und über Ihren PC auszudrucken.
Auch Einzugsermächtigungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer unterschrieben und mit dem Kassenzeichen versehen worden sind.